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Donnerstag, 02. Juli 2015

Angriff auf die HOAI

Von annetteweinreich, 10:35

Die Europäische Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ein!
Aus Sicht der Kommission ist die HOAI nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar, da die Architekten und Ingenieure aus Europa ihren möglichen Preisvorteil nicht mitbringen können.

Das würde bedeuten, dass es in Zukunft einen gnadenlosen Preiskampf geben wird, der zu Lasten der kleinen und mittelständischen Büros und der Qualität der gebauten Umwelt geht.

Dankenswerterweise haben CDU und SPD im Bundestag  einen gemeinsamen Antrag gestellt:
"Bewährte Standards im Handwerk und in den Freien Berufen erhalten" (17.06.15, BT-Drs. 18/5217)
Nun wäre es wirklich schön und auch wichtig, dass auch "meine" Grünen und auch "Die Linke" diesem Antrag ebenfalls zustimmen, wenn er im Bundestag zur Abstimmung kommt.

Auch die Baden-Württembergische Landesregierung und den Landtag bittet die Architektenkammer um Unterstützung!

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Montag, 20. Oktober 2014

Kulturelle Zeischennutzung - Denkfabrik in Geislingen

Von annetteweinreich, 11:05


Rauminstallation im "Magirus 117"  Ulm, 30.03. -19.05.1985



16.10.2014
Es war wahrlich eine Denkfabrik, eine tolle Idee ist entstanden.
Mal sehen, was aus dem Geislinger leerstehenden Hallenbad wird ....

Aus leer stehenden Gewerbeimmobilien können ohne große Kosten künstlerische Zentren auf Zeit werden, von denen alle profitieren, wenn Künstler, Eigentümer und städtische Verwaltung an einem Strang ziehen – so die Ansicht von Annette Weinreich, Architektin und Ulmer Stadträtin, die auf Einladung des Ortsverbands der Grünen im Helfensteiner Land in der Altenstädter Glück-Auf-Gaststätte referierte.
 
Dreißig Jahre Erfahrungen zur künstlerischen Zwischennutzung von Immobilien in Ulm ließ Annette Weinreich mit Fotografien und Geschichten Revue passieren: Beginnend mit „Magirus 117“, einer Ausstellung mit Künstlern aus aller Welt in der Halle 117 der Firma Magirus 1985, über Projekte in den Räumen u.a. einer ehemaligen Pferdemetzgerei (heute ein Drogeriemarkt), eines Großhändlers für Heizungsbedarf (Daiber Areal), der Kronenapotheke, Teilen des universum centers, bis hin zu ihrem eigenen „Baby“, der von Weinrich mit initiierten „Kulturfahrschule KuFa“: 2012 fanden im Gebäudekomplex am Ehinger Tor Ausstellungen, Ateliers, Proberäume und Cafés auf 4000 Quadratmetern eine Heimat für zwei Jahre.
 
Für den Erfolg solcher Projekte sei entscheidend, so Weinreich, dass Künstler, Eigentümer und Verwaltung vertrauensvoll zusammenarbeiteten. Ein Signal der Kommune, derartiges zu unterstützen, sei als Initialzündung hilfreich, entscheidend sei aber die künstlerische Leitung: „Es genügt nicht, zu sagen: ‚Geht mal rein, und seid kreativ!‘ Es spielt schon eine Rolle, wer was wie macht.“ Ideal sei es, wenn jemand die Rolle eines Kurators übernehmen und sowohl künstlerisch als auch organisatorisch federführend sein könne.
 
Es gebe meist genügend Immobilien, die über Monate oder Jahre leer stünden, bevor sie kommerziell weitergenutzt werden könnten, und die Eigentümer und Investoren stünden auch häufig einer künstlerischen Zwischennutzung aufgeschlossen gegenüber. Sie befürchteten allerdings oft Vandalismus und juristische Scherereien im Anschluss der vereinbarten Nutzungszeit. Dem könne aber leicht durch entsprechende Vertragsklauseln begegnet werden, etwa durch Schiedsgerichtsvereinbarungen, die langwierige Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld verhinderten.
 
Die Vorteile einer Zwischennutzung seien für die Eigentümer und die Gemeinde immens: Durch die öffentliche Aufmerksamkeit erführe das Objekt eine enorme Aufwertung, was auch der Akzeptanz der nachfolgenden Nutzung zugutekäme. Darüber hinaus verhindere eine gut organisierte Zwischennutzung die Verwahrlosung, die leer stehenden Gebäuden gerade im Innenstadtbereich immer drohe. Finanziell dürften sich die Eigentümer allerdings nicht allzu viel versprechen, und an unrealistischen Mietforderungen sei schon manches Projekt gescheitert. Schon allein die laufenden Kosten etwa für Strom und Wasser stellten für Künstler eine große Herausforderung dar, weswegen es auch wichtig sei, ihnen Einnahmen aus der Nutzung zu ermöglichen, etwa über Gastronomie oder Eintrittsgelder für Veranstaltungen.
 
In der anschließenden Diskussion verwies GAL-Stadtrat Bernhard Lehle auf die guten Erfahrungen, die man in Geislingen in der Zusammenarbeit Engagierter mit der Stadtverwaltung gemacht habe, etwa bei der Weiternutzung des Schlachthofs. Die Aussicht, dass das Geislinger Hallenbad im Notzental über Jahre hinweg weitgehend ungenützt sein werde, begeisterte Annette Weinreich geradezu. Für den Fall, dass keine Geislinger Künstler dafür Interesse zeigen sollten, fragte sie schon mal an: „Soll ich mal ein paar Ulmer darauf loslassen?“

SWP 21.10.14 Kulturzentren statt Leerstände
 

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Mittwoch, 24. September 2014

Hurra, die Mietpreisbremse ist da ....

Von annetteweinreich, 10:38

oder was davon übrig geblieben ist...




Spur:
- Bei einem Mieterwechsel darf die Miete nur um maximal 10% erhöht werden.

- Die Mieten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens 10% übersteigen


Bremse:
- gilt nur in ausgewählten Gebieten (Nach Inkrafttreten haben die Länder 5 Jahre Zeit die Gebiete festzulegen)

- gilt nicht für Neubauten und Wohnungen, die nach einer "umfassenden" (was immer das ist) Sanierung wieder neu vermietet werden

- Verstöße werden noch nicht sanktioniert, lediglich die Mieter können eine Rüge einlegen und die zu viel gezahlte Miete wieder zurückfordern - was in der Praxis kaum umsetzbar ist

- Die Bremse gilt nur für 5 Jahre


Aquaplaning:
CDU-Populismus pur:
erst die Mietpreisbremse im Bundestagswahlkampf von Grünen und SPD abkupfern um sie dann so zu verwässern, dass aber auch jeder Spekulant seine Schlupflöcher finden wird.


fail!
Siebenkotten (DMB):

„Mietpreisbremse und Bestellerprinzip müssen jetzt so schnell wie möglich realisiert werden. Die von der Bundesregierung vorgesehene Aufweichung der Mietpreisbremse beim Wohnungsneubau ist überflüssig. Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz muss so ausgestaltet werden, dass die Wuchervorschrift für die Praxis wieder anwendbar ist. Wucherforderungen von Vermietern müssen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Vermieter müssen verpflichtet sein, überhöhte Mieten zurückzuzahlen.“


Dienstag, 10. Dezember 2013

Länderbericht BaWü für die BAG Planen-Bauen-Wohnen

Von annetteweinreich, 11:19

Viele kleine und große Bausteine machen die GRÜNE Politik im Ländle auch - und gerade -  bei den Themen
Planen, Bauen und Wohnen
immer spürbarer.

Bei der Zusammenstellung habe ich 6 ! Ministeren "besucht".


PLANEN:



www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Strukturentwicklung_Laendlicher_Raum/21151.html

Minister Alexander Bonde


Für die Förderprogrammen für den ländlichen Raum wurden 13 Modellorte in 4 Regierungsbezirken ausgewählt, die die typischen Problemlagen aufweisen. Nachhaltige Siedlungsentwicklung, Zukunftsfähigkeit der Ortskerne und die Identifikation mit der eigenen Ortschaft sind nur ene kleine Auswahl der angestrebten Ziele.

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) wird ein Modellprojekt zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials (MELAP PLUS) durchgeführt.

MELAP PLUS begegnet dem nach wie vor hohen Flächenverbrauch und den sich verschärfenden Strukturproblemen vor allem im Ländlichen Raum. Anhand von modellhaften und übertragbaren Innenentwicklungsprojekten werden Vorgehensweisen entwickelt, die die Ortskerne beleben, ein attraktives Wohn- und Arbeitsumfeld mit ausreichenden Freiräumen schaffen und so die Ausweisung von neuen Wohngebieten vermeiden. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen. Die Ergebnisse des Modellprojekts werden anschließend veröffentlicht, damit andere Gemeinden diese als Arbeitshilfe für eine eigene zukunftsgerechte Innenentwicklung nutzen können.
Bis zum Jahr 2015 werden private, gewerbliche und kommunale Projekte aus Mitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum gefördert. Je nach Problemlage und Größe der Modellorte erhält jedes Modellprojekt Fördermittel zwischen 500.000 und 1,5 Millionen Euro.

Für uns auch interessant: Die Förderung von Investitionen in Gebäude, technische Anlagen, notwendige Infrastrukturmassnahmen einschl. Architektur- und Ingenieurleistungen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe.

Auch der Tourismus spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle:

Der Tourismus gilt weltweit als Wachstumssektor. Er ist in Baden-Württemberg ein wichtiger Wirtschaftszweig und trägt in bedeutendem Maße zu Einkommen, Beschäftigung und regionaler Entwicklung bei.
Mit dem Nachhaltigkeitscheck möchte die Landesregierung besucherstarke Tourismusdestinationen in ihrer nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Während des Zertifizierungsprozesses werden alle drei Aspekte der Nachhaltigkeit - ökonomisch, ökologisch und sozial - überprüft und ein Verbesserungsprogramm erarbeitet.
Radfahren, Gesundheit, Landschaft, Wandern ... sanfter Tourismus als Chance für viele Dörfer im ländlichen Raum.





stm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/


Eine Herkulesaufgabe hat sich die neue Landesregierung mit der Bürgerbeteiligung vorgenommen. Mit dieser Aufgabe wird weitgehendst Neuland betreten, es ist ein Prozess, der sicher im weiteren Verlauf immer weiterentwicklet werden muss.
Die Landesregierung möchte mehr Bürgerbeteiligung auf allen Entscheidungsebenen. Um dies zu gewährleisten, wurde Gisela Erler in das Amt der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung berufen.

Ein großer Meilenstein ist die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren.
Diese Vorschrift gilt für Planfeststellungsverfahren, Genehmigungsverfahren nach §10 Bundesimmissionsschutzgesetz, bei denen das Land als Vorhabnsträger fungiert und für Vorhaben im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung. Diese Vorhaben müssen eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, eine nicht förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und ein Beteiligungsscoping (Meinungsaustausch) erfüllen.


Es wurde außerdem das Beteiligungsportal Baden-Württemberg eingerichtet.



BAUEN:


Die Förderung des Klimaschutzes ist Ziel eines Gesetzentwurfs zur Änderung des baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetzes, das die Landesregierung in den Landtag eingebracht hat. Zuvor hatten Verbände, Organisationen, Bürgerinnen und Bürger unter anderem über das Beteiligungsportal der Landesregierung zu dem Entwurf Stellung genommen.

Dabei geht es darum, dass unmittelbar an einer Grundstücksgrenze stehende Häuser ebenfalls nachträglich gedämmt werden können und die Grundstücksgrenze dabei überbaut werden darf. Resultat aus der Anhörung war, dass die Obergrenze von 30 cm auf 25 cm reduziert wurde. Durch die höhere Effizienz der Materialien heute macht das auch durchaus Sinn.

Außerdem soll u.a. auch bei der Anpflanzung von großen Bäumen größere Abstände eingehalten werden, um Verschattungen zu verhindern.




www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/101784/
Minister Franz Untersteller
Sehr spannend ist unter vielen anderen Arbeiten aus diesem Ministerium die Contracting-Offensive Baden-Württemberg:

So soll z.B. eine Kommunikationsoffensive "Energie Contracting" auf Landesebene gestartet werden verbunden mit Qualifizierungsinitiativen, Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogrammen. Die Genehmigungspflicht für kommunale Contracting-Programme soll aufgehoben und die Energetische Modernisierung auf Quartiersebene soll gestärkt werden. Dafür gibt es dann Handreichungen für die Umsetzung.
Bausteine:


Siehe auch:  Rolle der Architekten und Ingenieure in unterschiedlichen Geschäftsmodellen, Kooperationsmöglichkeiten

und: Förderprogramme für Hausbesitzer















mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/

Minister Winfried Hermann
und
Staatssekretärin Gisela Splett MdL

In diesem Ministerium werden die meisten Bau- und Stadtentwicklungsthemen bearbeitet. Siehe: mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planen-bauen/

auf die folgenden 3 Schwerpunkte möchte ich in diesem Bericht eingehen:

1. Änderung LBO:
In der geplanten neuen Landesbauordnung wird das Kenntnisgabeverfahren eingeschränkt, die Nutzung regenerativer Energien und des Baustoffes Holz erleichtert, die Regelungen für Fahrrad- und KfZ-Stellplätze sowie zur Barrierefreiheit verändert uvm. Weitere Informationen finden Sie auf dem Beteiligungsportal des Landes. Die Regelungen werden voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten.
Für die PlanerInnen in den Städten ist u.a. besonders interessant, dass die Gemeinde durch Ortsbaurecht auch weniger als EINEN baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplatz pro Wohnung vorschreiben können.

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der beabsichtigten Novellierung der Landesbauordnung Baden - Württemberg (LBO)


2. Förderung von Lärmschutzmaßnahmen in Kommunen:
Vom kommenden Jahr an sollen erstmals Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straße bezuschusst werden.
Lärmschutzwände, lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder der Einbau von Lärmschutzfenstern können aus Mitteln des sogenannten Entflechtungsgesetzes mit 50% gefördert werden.

3. Flächenmanagement
Der Umweltplan Baden-Württemberg und der aktuelle Landesentwicklungsplan setzen sich die Reduzierung des Flächenverbrauchs zum Ziel, um die dringend notwendige Trendwende in der Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich und damit dem Verlust von Böden und ihrer Funktionen sowie intakter Landschaften zu erreichen.
Der hohe Flächenverbrauch ist nach wie vor eines der größten aktuellen Umweltprobleme.
Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und
langfristig zu stoppen. Dies kann unter anderem mit einem intelligenten Flächenmanagement - dem haushalterischen und sparsamen Umgang mit Fläche - erreicht werden.
Dafür gibt es in Baden-Württemberg seit vielen Jahren zahlreiche Aktivitäten.

Flächen gewinnen, Innenentwicklung, Bauflächenbedarfsnachweise, Baulücken schließen


WOHNEN:


Seit 2012 wird die Landeswohnraumföredrung überarbeitet.
Die wesentlichen Veränderungen zur vorhergehenden Landeswohnraumförderung der schwarz-gelben Regierung sind:


- Die Mittel wurden von rd. 40 Mio auf rd. 63 Mio erhöht, wobei allein 40 Mio der Mietwohnraumförderung zur Verfügung stehen. (Zum Vergleich dazu, Bayern stellt 260 Mio € zur Verfügung)
- Das Verhältnis von gefördertem Mietwohnraum zu gefördertem Wohneigentum wurde zugunsten des Mietwohnraums verändert.
- Der Schwerpunkt soll weiterhin auf die energetische Sanierung gesetzt werden. Die Finanzierung für Energetische Sanierungen für Eigentümergemeinschaften wurde erleichtert. Das Land übernimmt jetzt die Kreditbürgschaft, da dies für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bisher nur möglich war, wenn jeder Einzelne einen Kreditantrag gestellt hat. (Bericht Stuttgarter Zeitung)  Siehe auch mein Eintrag vom Januar 2013: Energetische Sanierung für Eigentümergemeinschaften
- Neubau und Gebrauchtwerwerb wurden bei den Förderbedingungen gleichgestellt (Flächensparen).

Etwas problematisch war aus meiner Sicht die Verfahrensweise bezüglich der "Gewährung von Beihilfen" (Zuschussförderung, da Zinsvergünstigungen aktuell keinen großen Anreiz darstellen). Meine Wahrnehmung von außen war, dass die Minisetrialbürokratie der alten Regierung zugeschlagen hat und dadurch der umständliche Weg über die Europäische Kommission erforderlich war. Dies führte zu erheblichen Zeitverzögerungen, was die Wohnungsbaugesellschaften mit ihren anstehenden Projekten sehr ausbremste. Meine Anregung doch auf das bayerische Modell der "durchgereichten Zuschussförderung" (
Der Mieter der so geförderten Wohnung erhält einen Zuschuss, der den Unterschiedsbetrag zwischen der Erstvermietungsmiete und der für ihn nach seinem Einkommen zumutbaren Miete ausgleicht)  zurückzugreifen - man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden - wurde nicht beherzigt.


Siehe u.a. dazu meine Bewertung der Wohnbauförderung 2012 vom November 2011.
Ebenso vom August 2012: Wohnen, eine Aufgabe von Bund, Land und Kommune.
Bewertung der Kritik der Verbände der Wohnungsbaugesellschaften zur "teuren" energetischen Sanierung.

Angehängte Dateien:
rolle_der_architekten_und_ingenieure_in_unterschiedlichen_geschaeftsmodellen_kooperationsmoeglichkeiten.pdf rolle_der_architekten_und_ingenieure_in_unterschiedlichen_geschaeftsmodellen_kooperationsmoeglichkeiten.pdf (9 kb)

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Mittwoch, 17. Juli 2013

Rund ums Bauen - Podiumsdiskussion der Kammern in BaWü

Von annetteweinreich, 13:53

Die Architektenkammer, Ingenieruskammer und Handwerkskammer Baden-Württemberg luden zu einer fachlich hochkarätigen Podiumsdiskussion ein.
Für meinen Geschmack hat man allerdings dem Thema Verkehr zu viel Raum gegeben und dafür das Thema Stadtentwicklung eher stiefmütterlich behandelt.
Auch hier zeigte sich für mich wieder ganz deutlich: In Bezug auf GRÜNE Baupolitik gibt es noch viel Aufklärungsbedarf.













Bericht Ingenieurskammer 18.07.2013
Bericht Architektenkammer

Angehängte Dateien:
15_16_2013_baden_wuerttemberg_bundesland_9.pdf 15_16_2013_baden_wuerttemberg_bundesland_9.pdf (222 kb)
20130717_pm_wasistgru776nebaupolitik.pdf 20130717_pm_wasistgru776nebaupolitik.pdf (177 kb)

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Sonntag, 20. Januar 2013

Energetische Sanierung für Eigentümergemeinschaften

Von annetteweinreich, 15:40

Nachrichten SWR:

"Energetisches Sanieren ist jetzt einfacher, Eigentümergemeinschaften können leichter Kredite für Sanierungen bekommen.

Wohnhäuser mit mehreren Besitzern können künftig leichter energetisch saniert werden. Das Land übernimmt für Eigentumsgemeinschaften die Kreditbürgschaft für zinslose Darlehen.

Viele Banken lehnten gemeinsame Kreditanträge von Wohneigentumsgemeinschaften wegen eines zu hohen Bürgschaftsrisikos ab. Jetzt ermöglicht das Land einen Zugang zu Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und sichert sie mit einer Bürgschaft ab. Die L-Bank habe den Zinssatz auf Null gesenkt. "Es fallen seit diesem Jahr keine Kosten mehr für den KfW-Kredit an", sagte Petra Hegen vom Landesprogramm "Zukunft Altbau".
Der Sanierungsbedarf gerade in Mehrfamilienhäusern sei groß. Zwar könnten seit 2007 Eigentümergemeinschaften als Verband einen Kredit bekommen. "Er wurde jedoch nur selten genutzt, da bei Zahlungsausfall einzelner Eigentümer erst einmal die verbleibenden Mitglieder gemeinschaftlich haften", sagte Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
Voraussetzung für den Kredit sei Eigenkapital in Höhe von zehn Prozent der Investitionssumme.

Die Höhe der Förderung kann bis zu 75.000 Euro betragen."

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Dienstag, 04. September 2012

reduce - reuse- recycle

Von annetteweinreich, 13:59

Auch Wasser auf meine Mühlen:
Recycling-Architektur



Siehe auch mein Beitrag vom 30.05.2012:
annetteweinreich.beeplog.de/191800_1347069.htm

und der gestrige Bericht bei ttt: www.daserste.de/ttt/beitrag_dyn~uid,dgfcw5ra7xh4z3uu~cm.asp

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Freitag, 10. August 2012

Wohnen, eine Aufgabe von Bund Land und Kommune

Von annetteweinreich, 09:24




Die Tabelle aus der Studie der L-Bank zeigt den Rückgang der sozial gebundenen Wohnungen in Baden Württemberg, in den Jahren 2000 - 2009.
Im Jahr 2001 waren die bundesrechtlichen Regelungen bezüglich der Wohnraumförderung flexibilisiert und die Spielräume der Länder, über den Einsatz von Fördermitteln zu entscheiden, deutlich vergrößert worden.

Im Zuge der Föderalismusreform, mit Wirkung vom 1. September 2006 wurde  die Verantwortung für bezahlbaren und sozial gebundenen Wohnraum vom Bund auf die Länder übertragen. Das wurde damit begründet, „dass sich der Wohnungsbedarf regional sehr unterschiedlich entwickelt hat und die Wohnraumversorgungsprobleme weitgehend gelöst sind“ (s. Soziale Wohnraumförderung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung).  Ziel ist dabei, wenn alle Bundesländer ein Wohnraumförderungsgesetz haben, soll das Bundesgesetz vollends ganz abgewickelt werden.

Gerade in Baden Württemberg hat sich das dramatisch ausgewirkt und lässt sich in den Zahlen der o.g. Studie sehr gut ablesen.

Das Wohnungsbauprogramm des Landes bietet keine großen Anreize gebundenen Wohnraum zu erstellen, s. meine Bewertung vom 16.11.2011, der Bund beruft sich aber darauf und wertet es als Begründung sich gänzlich aus der Förderung für Baden-Württemberg zurückzuziehen.

Die Kommunen - je nach politischer Couleur - berufen sich auf die Landesförderung und reden sich die Situation schön. Als besonders abschreckendes Beispiel kann man hier das Statement der Ulmer FWG heranziehen:

www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Wohnung-FWG-Gemeinderat-Ulm;art4329,1585893


Dieser Spruch ist bezeichnend für eine elitäre Haltung, die an der Realität vorbei lebt!

(SWP 09.08.2012)













Absolut unsinnig ist es auch zu glauben, dass die energetische Sanierung ein Hauptproblem wäre bezüglich der Verteuerung der Mieten!

Wird nämlich nichts unternommen, steigen die Kosten durch die stetig steigenden Nebenkosten, vor allem bei fossilen Energieträgern.


Zur Bundestagswahl 2013 arbeiten die GRÜNEN derzeit in einem Programmprozess das Wahlprgramm aus.
Folgende Punkte sollten aus meiner Sicht dabei dringend mit aufgenommen werden:

•    Die Bundesförderung für Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnraum soll auch nach 2013 nicht aufgehoben werden.
•    Das Programm muss neu aufgestellt werden, es muss eine neue Diskussion darüber angestrebt werden, wie Wohnbau generell sozial gestaltet werden kann, wie aber auch der Markt dafür in die Pflicht genommen werden kann.
•    Es muss eine detailliert ausformulierter Aufgabenkatalog für Bund- Länder und Kommunen ausgearbeitet werden. Im Moment weiß keiner wer, für was, in welcher Form genau zuständig ist, und keiner will freiwillig mehr tun als er muss.


Dies habe ich in einem Antrag an den KV Ulm und Alb-Donau formuliert und darum gebeten in der nächsten Kreismitgliederversammlung darüber zu diskutieren.

Siehe hierzu auch:
"Der Markt hat versagt, nichts ist gut"
"Billige Wohnungen werden rarer"

Angehängte Dateien:
12_08_06_btw13programmprozessbriefankmv.pdf 12_08_06_btw13programmprozessbriefankmv.pdf (809 kb)

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Dienstag, 26. Juni 2012

Gratuliere zum Vorhaben "Wohnungsaufsichtsgesetz" !

Von annetteweinreich, 12:01

Im Landesausschuss der Grünen in Baden-Württemberg am 23.06.2012 in Heilbronn wurde das Wohnungsaufsichtsgesetz, das von den Freiburger Grünen initiiert wurde, auf den Weg gebracht.

Gratuliere dazu!

Nun hoffen wir, dass die Grün-Rote Koalition dieses Gesetz baldmöglichst beschließt.

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Donnerstag, 07. Juni 2012

Wie wollen wir wohnen + leben?

Von annetteweinreich, 16:14

Argumente gegen den Flächenverbrauch

so...

    



oder so....

 

   vorher                                                                                                                 nachher

Für das Wohnen auf dem Land werden fälschlicherweise immer noch als Hauptargument  die günstigeren Grundstücks- und Immobilienpreise angegeben. Lange vor der frischen Luft, den zwitschernden Vögeln und der ländlichen Idylle.

Dabei ist das Landelben sehr viel teurer als das Wohnen in der Stadt wenn man eine Zusammenstellung aller Kosten aufstellt.
Es ist eine Milchmädchenrechnung, das belegen Studien, die das Umweltbundesamt erstellt hat.

Die "Landfreunde" sitzen einem Trugschluss auf. Die Grundstückspreise und Mieten sind im ländlichen Raum zwar durchaus günstiger, aber die Ausgaben für Auto und Benzin machen diesen Vorteil mehr als zunichte. Es müssen immer lange Wege zurückgelegt werden.

„Mit der Entscheidung für eine Immobilie auf dem Land begibt sich der Käufer in eine lebenslange Abhängigkeit von der Entwicklung der Benzinpreise“, sagt Stadtplaner Jens-Martin Gutsche, ein Mitverfasser der o.g. Studie.
Vereinfacht gesagt: Das vermeintlich günstige Häuschen im Grünen wird auch jeden Tag an der Tankstelle abgezahlt.

Und es sind längst nicht nur die Benzinkosten, oft muss noch ein Zweit- bzw. Drittfahrzeug angeschafft werden. Ganz zu schweigen vom Zeitverlust.

Das kann man sogar bei einer sehr teuren Stadt wie München nachweisen, wie der Wohn- und Mobilitätsrechner zeigt.

Glücksforscher der Uni Zürich behaupten gar dass jede zusätzliche Minute Pendeln pro Tag das persönliche Wohlbefinden senkt. Wer etwa jeden Morgen eine Stunde zum Arbeitsplatz brauche, könne diesen Verlust an Zufriedenheit nur durch eine hohe Gehaltserhöhung wieder wettmachen - und zwar um gewaltige 40 Prozent.

Angehängte Dateien:
glueckdieoekonomischeanalyse.pdf glueckdieoekonomischeanalyse.pdf (414 kb)

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Mittwoch, 30. Mai 2012

Blinder Aktionismus bei der Gebäudesanierung

Von annetteweinreich, 18:50

www.vzbv.de/9550.htm

diese Studie zeigt, dass meistens immer noch blinder Aktionismus betrieben wird bei der energetischen Sanierung.
Sie zeigt auch, dass es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt, das gut durchdacht in die Öffentlichkeit transportiert werden muss, um  grösstmögliche Erfolge zu erreichen.

Mit Dämmung alleine ist es noch lange nicht getan, nein sie ist unter gewissen Umständen sogar kontraproduktiv.




Mein Vorschlag zum Bundestagswahlprogramm der Grünen zu diesem Themenkomplex wäre:
Im Sinne der Energiewende muss ein jeweils massgeschneidertes Energieeinspar-Gesamtkonzept für Bestands- oder Neubauimmobilien, basierend auf ökologisch korrekten Dämmassnahmen, nutzerfreundlicher Haustechnik und intelligenter Stadt- und Gemeindeplanung erarbeitet werden.

Und dieses immer mit Blick auf einen sinnvollen Kosten- Nutzenfaktor, um die Anreize hoch zu halten. Eine gesunde Mischung aus Fördermassnahmen und Forderungen soll dazu führen, dass die Sanierungen und die entsprechenden Neubebauungen auch ausgeführt werden.

Nur so kommen wir im Bereich Energieeffizienz im Gebäudebereich überhaupt voran.

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Donnerstag, 24. Mai 2012

Tagung der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaften (KoWo) - mein Bericht

Von annetteweinreich, 12:34


Allgemeiner Konsens war, dass durch die erhöhten Anforderungen an die Energieeinsparung die Sanierungsmassnahmen eher rückgängig sind. Ebenso sei das EEWärmeG  ein Dämpfer für die Sanierungsbereitschaft. Das Jammern war groß, aber keiner hat davon gesprochen, dass dadurch ja auch Einsparungen an anderer Stelle erzielt werden können.....
Es wurden bisher landesweit nur 80 Wohnungen über das Wohnungsbauförderprogramm beantragt, Antragsschluss ist Ende Mai. Teilweise wurde in den Reihen (neben mir saß Ministerialdirigent Prof. Dr. Willi Weiblein, FDP) postuliert, die Grünen sind schuld, dass da nichts läuft, die Auflagen sind zu hoch.....
 
Es ging dann auch so weit, dass die Grünen das Energiethema über das Sozialthema stellen und somit die SPD die wahren Retter für die "armen Mieter" sind.
 
Alles in Allem sind wir nicht gut dabei weg gekommen. (Die teuren grünen Ideen dürfen die armen Mieter bezahlen)
Trotzdem war Nils Schmid sehr fair, er hat sich nicht dazu verleiten lassen, seinen Koalitionspartner zu kritisieren.
 
Aus meiner Sicht muss hier sehr viel politische Arbeit gemacht werden, wir müssen klar stellen, dass auch wir die soziale Problematik erkennen und dass wir nicht die Unterstützer der Polystyrol-Industrie sind.
Auf der anderen Seite müssen auch wir sehr viel beweglicher werden, was das Energie-einspar-thema anbelangt. Dämmung alleine ist nicht Alles, ein ganzheitliches Denken muss, auch von uns dazu nach außen transportiert werden. Oft soll mittels immer dicker werdenden Dämmungen und immer nutzerfeindlicherer Haustechnik das letzte Fitzelchen an Ressourceneinsatz herausgekitzelt werden, während an anderer Stelle die Fehlentwicklungen in der Siedlungs- und Landschaftsentwicklung oft gerne übersehen werden. Ganz zu schweigen von Quartiersbezogenen Gesamtprogrammen etc. pp.
Wir sollten hier zeigen, dass auch wir dazu lernen können.
 
Eine interessante Idee war meiner Meinung nach auch die Frage nach einer Rückbauförderung. Oft ist es günstiger und auch CO2 neutraler, einen vernünftigen Neubau zu erstellen, als den sanierungsbedürftigen Bestand zu erhalten. Das müsste im Einzelfall genauer betrachtet werden. Es sollte auf jeden Fall kein generelles nogo sein.

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Freitag, 24. Februar 2012

Verkauf der LBBW-Wohnungen an Patrizia....... und jetzt?

Von annetteweinreich, 13:03

nachdem nun leider der schlechtest mögliche Fall bezüglich des Verkaufs der LBBW-Wohnungen eingetreten ist und die Augsburger Immobilienfirma Patrizia den Zuschlag für die 21.500 Wohnungen erhalten hat, machen sich viele Mieter nicht ohne Grund Sorgen. Die Patrizia führt ein Konsortium an, das sich aus „verschiedenen langfristig orientierten nationalen und internationalen Investoren“ zusammensetzt. Mehr ist darüber nicht zu erfahren.
Die Bemühungen, dass ein Kauf der Wohnungen durch kommunale Unternehmen in Form eines Konsortiums, zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum zustande kommt, haben aus nicht klar ersichtlichen Gründen leider zu nichts geführt.  Dies ist aus meinerSicht, vor allem im Hinblick auf die in den letzten Jahren zu verzeichnende Verknappung des Angebots an preiswertem Wohnraum in Ulm, sehr bedauerlich.
Inwieweit die für 5 Jahre abgeschlossenen Sozialcharta tatsächlich einen Schutz für die Mieter darstellt ist äußerst fraglich. Entsprechend äußerte sich bereits vor dem Verkauf auch Rolf Gaßmann, der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes: „Die Sozialcharta schließt den Verkauf der LBBW-Immobilien an einen Wohnungshändler leider in keiner Weise aus und schützt die Mieter auch nicht hinreichend vor Verdrängung“.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.lbbw-immobilien-patrizia-laesst-die-stadt-zweimal-abblitzen.9f62464a-f89b-458b-b20d-16a61093b3ba.html

Wozu das führen kann, konnten wir letztes Jahr im Fall Gagfah in Dresden sehen. Wenn die Charta nicht eingehalten wird drohen langwierige Prozesse, deren Ausgang ungewiss ist und deren Kosten unüberschaubar sind. Den Mietern ist derweil nicht geholfen.
Bisher trat Patrizia als Umwandler und Wohnungsvermarkter auf, die Mieterhöhungsspielräume wurden zumeist voll ausgeschöpft  und bei der Instandhaltung wird gespart.
In Ulm betrifft es 1.200 Wohnungen. Müssen diese Mieter nun Angst vor Umwandlung, Eigenbedarfskündigungen und saftigen Mietsteigerungen haben?
Die Meinung meines Stadtratskollegen Martin Rivoir, dass für die Mieter kein Grund zur Panik bestehe weil  lange Fristen vereinbart wurden, in denen nicht gekündigt werden darf, kann ich nicht teilen. Als Vorsitzender des Mieterverein Ulm/ Neu-Ulm vertritt er damit auch eine völlig andere Einschätzung, als es der Mieterbund Deutschland tut. Der Landesvorsitzende Rolf Gaßmann bezeichnete die Entscheidung der LBBW-Gremien als "skandalös" und "unverantwortlich", da die rund 60.000 Bewohner der LBBW-Wohnungen jetzt großer Unsicherheit ausgeliefert seien.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.lbbw-wohnungen-spd-basis-entsetzt-ueber-wohnungsverkauf.67d45c94-57b1-4e2e-a7b7-a532c91f1ccc.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Kauf-der-LBBW-Wohnungen-Patrizia-wehrt-sich-gegen-Vorwuerfe-id18760016.html
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.mietervereine-lbbw-geraet-nach-wohnungsverkauf-unter-druck.5e722cae-53ba-450d-be70-96cecdff2b88.html

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Samstag, 10. Dezember 2011

WOHNEN - EINE ÖFFENTLICHE AUFGABE

Von annetteweinreich, 14:30

Für diesen Satz bin ich bei einer Sitzung letztens regelrecht ausgelacht worden.
Dabei nehmen die sozialen Herausforderungen beim Wohnen kontinuierlich zu.

Deutschland galt lange als gerechte Gesellschaft. Jetzt werden laut OECD die Unterschiede zwischen Arm und Reich aber immer größer.

Die Einkommensschere geht immer weiter auseinander

In Deutschland ist die Einkommensungleichheit seit 1990 schneller gewachsen als in anderen wohlhabenden Industriestaaten. Das ist das Ergebnis einer ganz aktuelle Untersuchung der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), einer Denkfabrik der Industrienationen.

Hinzu kommt der demographische und gesellschaftliche Wandel.

Früher hat  der Staat mit dem Sozialen Wohnungsbau den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern versucht. Die Rücknahme entsprechender Förderungen kann aber diesen Fragen von Integration und zunehmender Verarmung nicht mehr gerecht werden.

Überlässt man jedoch die Wohnraumversorgung allein dem Kapitalmarkt führt dies zwangsweise zu Segregation.


Gerade aber die Integration sozial benachteiligter Bevölkerungsschichten
ist die wichtigste Aufgabe eines erfolgreichen Sozialstaates.

Wir müssen dem höchst problematischen Trend entgegensteuern, dass es immer weniger gemischte Wohnquartiere in der Stadt gibt.

Die Wohnungswirtschaft und die Politik muss sich die Frage stellen, ob sie für die gesellschaftlichen wie auch sozialen Herausforderungen gerüstet ist.

Heiner Geißler sagte mal, anlässlich einer Veranstaltung der Wohnungswirtschaft in Hessen, den schönen Satz: „Das Kapital muss dienen, nicht beherrschen“.

Die Gefahr der Ökonomisierung bedroht die Wohnungswirtschaft. Das Wohnen ist aber eine öffentliche Aufgabe.

Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen bezahlbarer und angemessener Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.Nur so ist- speziell in Zeiten von Verunsicherung und Kapitalvernichtung durch Turbokapitalismis – ein friedliches Miteinander in unseren Städten möglich.


Mittwoch, 16. November 2011

Wohnungspolitik 2012

Von annetteweinreich, 09:28

Ein erstes Konzept für die Neuausrichrung der Wohnraumförderung in Baden-Württemberg wurde in Form der "Blauen Broschüre" erarbeitet.

Hiermit soll der vollzogene Paradigmenwechsel dokumentiert, sowie ein frühzeitiger offener Dialog über die Weiterführung eingeleitet werden.

In aller Kürze hier die Veränderungen zu der bisherigen Wohnraumförderung 2010/2011:
- Der Gesamtrahmen von bisher 48,45 Mio € wird auf 70,12 Mio € erhöht.
- Das Förderziel in Form von Wohneinheiten wird von 2.050 WE auf 3.755 WE erhöht.

allerdings ist, ganz pauschal gesehen, das Fördervolumen/Wohneinheit dabei reduziert worden von rd. 23 T€/WE auf rd. 18 T€/WE, und das bei den derzeit akut setigenden Baukosten.

- Das Verhältnis von gefördertem Mietwohnraum zu gefördertem selbstgenutztem Wohneigentum ist von 2.235 WE/1.520 WE wesentlich zugunsten von den Mietwohnungen verbessert worden. (Zuvor: 620 WE/1.430 WE)

allerdings muss man wissen, dass die Förderung von Mietwohnraum eher höher angesetzt werden muss, als die von selbstgenutzem Wohneigentum, um Anreize zu schaffen. Insofern wirkt sich das reduzierte Fördervolumen/Wohneinheit hier nochmals nachteilig aus.

- grundsätzlich sollen die Schwerpunkte auf Förderung von energetischen Sanierungen sowie die  Sanierung von Objekten in Wohnungseigentümergemeinschaften gelegt werden. Neubau und Gebrauchterwerb von Wohnraum werden als aktiver Beitrag zum Flächensparziel gleichgestellt.

- Die Förderart wird weiterhin durch zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen erfolgen. Im Gegenzug dazu müssen Belegungsbindungen über 15 Jahre mit einer entsprechend verringerten Miete gewährleistet werden.

Hier stellt sich die Frage, ob es, gerade für gut gestellte Kommunen, die Zugang zu günstigen Finanzierungen haben, genügend Anreiz darstellt, um aktiv in den Bau von sozial gefördertem Wohnraum einzusteigen. Obwohl zumeist genau da der größte Bedarf vorliegen wird.

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Mittwoch, 26. Oktober 2011

Das Vorurteil der Preistreiberei beim Bauen durch Grüne Politik

Von annetteweinreich, 19:10

Bei meiner Arbeit als Architektin stosse ich immer wieder auf die Behauptung, dass durch die Einforderung grüner Ziele, wie z.B. dem energieeffizienten Bauen und Sanieren, eine Preistreiberei verursacht  würde.
Dieses Vorurteil versuche ich hiermit auszuräumen.

Für das Erreichen der Klimaziele und einen Ausstieg aus der Atomenergie ist es unumgänglich, energieeinsparende Massnahmen bei Neubau und Sanierung zu fordern, denn sie spielen dabei eine maßgebliche Rolle. Bereits 2009 wurden durch entsprechende Programme 1,5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Es wurde dafür eine Fördersumme von 2,2 Mrd. Euro ausgegeben.
Widersinnig ist es aber, dass dieses Förder-Niveau unter der schwarz-gelben Regierung immer weiter reduziert wurde.
Das hat die Investitionen unwirtschaftlich gemacht!
Hinzu kommt, dass durch die ständigen Veränderungen der Rahmenbedingungen eine Investitionssicherheit verhindert wird und somit die Sanierungsquote in 2011 massiv eingebrochen ist.

Dabei spielt das längst nicht nur beim Bauen eine Rolle.
Auch die EU Klimakommissarin Connie Hedegaard kämpft gegen das Vorurteil, die Klimaziele würden der Wirtschaft schaden: Eine Wirtschaft, die weniger Ressourcen brauche, könne besser mit Schocks wie einem sprunghaften Anstieg des Ölpreises umgehen, sagte Hedegaard der FTD. "Wenn man sich den steigenden Ölpreis und steigende Kosten für Rohstoffe anschaut, besteht ein größeres Risiko einer Deindustrialisierung, wenn die Wirtschaft nicht energieeffizienter wird."
p://www.ftd.de/politik/europa/:debatte-ueber-eu-klimaziele-klimakommissarin-kontert-kritik-an-zielen-zur-energieeinsparung/60022029.html

1 Euro öffentliche Mittel für CO2-Sanierungsprogramme löst 9 Euro private Investitionen aus. 2009 wurden mehr als 300.000 Arbeitsplätze dadurch gesichert.

Einzig und allein die höheren Erstellungskosten als Preistreiberei zu sehen ist hierbei zu kurz gedacht.

Die Herausforderung und Aufgabe der Architekten, Ingenieure und Baugewerblichen muss darin liegen, die veränderten Rahmenbedingungen sinnvoll umzusetzen.
Da wurde das Feld bisher hauptsächlich den Herstellern von Wärmedämmprodukten und Haustechnik überlassen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag fordert u.a. ein Programm für ökologische Baustoffe, sowie eine Bonusförderung für Sanierungs- und Neubauprojekte, die nur ökologisch nachhaltige Baustoffe verwenden.

Im Sinne der Baukultur wäre mit solchen Bonusförderungen möglicherweise auch eine Kompensierung an anderer Stelle denkbar. Ganzheitlich energetische Konzepte könnten erarbeitet werden.
Innovative Lösungsstrategien sind gefragt, Denkmalpflege, Klimaschutz und Baukultur müssen in Einklang gebracht werden.

Das Bauen ist - nicht allein aus diesem Grund - teurer geworden, das ist richtig.
Deshalb müssen wir anders bauen.

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Donnerstag, 20. Oktober 2011

Verteilung der "Bau- und Architekturthemen" in den Ministerien

Von annetteweinreich, 12:37

Auf Landesebene (Baden-Württemberg) sind die Themen, die sich mit Architektur, Bauen, Wohnen und Städtebau beschäftigen leider ziemlich unübersichtlich auf etliche Ministerien verteilt.
Zum Vergleich hier ein paar Bundesländer, bei denen es anders geregelt ist:
Berlin - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
http://www.stadtentwicklung.berlin.de
Brandenburg - Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
http://www.mswv.brandenburg.de
Bremen - Senator für Bau, Umwelt und Verkehr
www.bauumwelt.bremen.de
Hessen - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
www.hessen.de/Wirtschaft/
Nordrhein-Westfalen - Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
www.mbv.nrw.de
Sachsen-Anhalt - Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr
www.mbv.sachsen-anhalt.de
Thüringen - Ministerium für Bau und Verkehr
www.thueringen.de/de/tmbv

Aus diesem Grund habe ich hier eine Übersicht erstellt, welche Ministerien in Baden Württemberg für Architektur, Bauen und Wohgnen zuständig sind.


Ministerien Baden Württemberg im Überblick:

Zusammenstellung der Relevanzen für den Bereich Bauen, Planen, Wohnen, Stadtentwicklung

 

Staatsministerium
Ministerpräsident: Winfried Kretschmann MdL
Ministerin im Staatsministerium: Silke Krebs
Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten: Peter Friedrich
Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung: Gisela Erler
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei: Klaus-Peter Murawski

Zuständig u.a. für politisch Bildung, sowie Gesetze und Verordnungen. Bürgerbeteiligung in Bauprozessen würde in diesen Zuständigkeitsbereich fallen.

 

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Minister: Dr. Nils Schmid MdL
Staatssekretär: Ingo Rust MdL
Ministerialdirektor: Wolfgang Leidig
Ministerialdirektor: Daniel Rousta

Bau und Immobilien, Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung, Staatliche Schlösser und Gärten

Städtebauliche Erneuerung, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Bauberufsrecht (Architekten- und Ingenieurrecht)

Erschließungsbeitragsrecht, Wohnungswesen

 

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Ministerin: Gabriele Warminski-Leitheußer
Staatssekretär: Dr. Frank Mentrup MdL

Ministerialdirektorin: Dr. Margarete Ruep

 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Ministerin: Theresia Bauer MdL
Staatssekretär: Jürgen Walter MdL
Ministerialdirektorin: Dr. Simone Schwanitz

Möglicherweise interessant für das Thema Baukultur, ist aber dort noch nicht verankert.

 

Innenministerium
Minister: Reinhold Gall MdL
Ministerialdirektor: Dr. Herbert O. Zinell

 

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Minister: Franz Untersteller MdL
Ministerialdirektor: Helmfried Meinel

Bautechnik

Bauökologie und Schadstoffe in Bauprodukten

Wärmeschutz und Energieeinsparung

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) ist als Teil der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württembergs schwerpunktmäßig für die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) zu regelnden technischen Fragen zuständig. Mit Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts ist das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Flächenmanagement, Nachhaltige Entwicklung, Lokale AgendaNachhaltigkeitsstrategie

 

 

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Ministerin: Katrin Altpeter MdL
Ministerialdirektor: Jürgen Lämmle

Im Bereich Senioren zuständig für Wohnen, Wohnanpassung und Wohnberatung, Betreutes Wohnen

 

 

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Minister: Alexander Bonde
Ministerialdirektor: Wolfgang Reimer

Strukturentwicklung Ländlicher Raum, Flurneuordnung und Vermessung

 

 


Justizministerium
Minister: Rainer Stickelberger MdL
Ministerialdirektorin: Bettina Limperg

 

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Minister: Winfried Hermann
Staatssekretärin: Dr. Gisela Splett MdL
Ministerialdirektor: Hartmut Bäumer

Infrastruktur - Planen und Bauen, LandesplanungLandesentwicklungsplanRegionalplanungStädtebau, Stadtentwicklung, BauplanungsrechtBauordnungsrechtPlanungs- und baurechtliche Vorschriften, Erlasse und Hinweise

 

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gestaltet die Rahmenbedingungen für die Bereiche Planen und Bauen in Baden-Württemberg.

Aufgabe des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ist es, übergeordnete städtebaupolitische Ziele, wie gegenwärtig z.B. die Stärkung der Zentren, die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und den verantwortlichen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu vermitteln und ihren Eingang in die Planung der Kommunen zu fördern. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sorgt darüber hinaus für eine landeseinheitliche Anwendung des Bauplanungsrechtes bei den Verfahren und der Umsetzung städtebaulicher Planungen.

 

Der Bereich des Bauordnungsrechtes regelt die Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung. Auch die Art der Ausführung baulicher Anlagen hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit oder des Brandschutzes gehören zu diesem Rechtsgebiet.

 

 


Ministerium für Integration
Ministerin: Bilkay Öney
Ministerialdirektor: Manfred Stehle

 

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Montag, 10. Oktober 2011

Redebeitrag bei der LDK in Aalen

Von annetteweinreich, 15:50

Bürgerbeteiligung im Planungsprozess

Wer in der Bau-Praxis mit Bürgerbeteiligung zu tun hat weiß, wie unterschiedlich die Interessen oft gelagert sind.
JA wir wollen ein Pumpspeicherkraftwerk, aber nicht an diesem Standort,
JA wir wollen Innenentwicklung vor Aussenentwicklung, aber nicht vor unserer Haustüre,
JA wir wollen bezahlbaren Wohnraum in unseren Städten, aber bitte kein Geschosswohnungsbau mit Sozialwohnungen in meiner Nachbarschaft.

Wenn es darum geht, die eigenen Interessen durchzusetzen, wird der Begriff „Bürgerbeteiligung“ oft missbräuchlich verstanden.
Oft werden die Kommunalpolitiker dafür instrumentalisiert, die jeweiigen Eigeninteressen durchzusetzen. Leider lassen sich viele Politiker aus purem Populismus vor jeden Karren spannen, der sich irgendwie mit Bürgerbeteiligung verknüpfen lässt.
Es reicht nicht, den Weg zu beschreiben, welchen die Informationen nehmen sollen, und die Bürgerschaft zu informieren. 
Wir brauchen eine politische Kultur, bei denen sich die Menschen ernst genommen fühlen und gerade deswegen müssen wir plausibel machen, welchen Interessen  - oder auch übergeordneten Zielen - das jeweilige Vorhaben dient.
Es muss jedem klar sein, dass man trotz einem Höchstmaß an Bürgerbeteiligung, es nicht immer jedem recht machen kann. Unbequeme Entscheidungen können aber eher akzeptiert werden, wenn man die Hintergründe versteht.
Je früher die Bürgerschaft in diesen Prozess eingebunden wird und je mehr Alternativen zum Erreichen der Ziele vorgelegt werden können, desto größer ist die Chance, einen – für die meisten - akzeptablen  Weg zu finden.
Bürgerbeteiligung ist auch politische Überzeugungsarbeit, Ehrlichkeit und Transparenz.


Freitag, 07. Oktober 2011

Planen - Bauen - Wohnen - Stadtentwicklung, in BaWü

Von annetteweinreich, 21:43

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Donnerstag, 06. Oktober 2011

Bürgerbeteiligung im Planungsprozess

Von annetteweinreich, 12:17

Der Planungsprozess, also der Weg von der Idee bis zum gebauten Objekt  ist in Deutschland ein äußerst komplexer Vorgang. Das macht die Bürgerbeteiligung, oft auch gewollt, sehr undurchschaubar für Nicht-Fachleute.
Wer kann denn schon einen Bebauungsplan lesen und verstehen?


Wer weiss, welche Planungsprozesse bis zur Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sind?

Und vor Allem, wie und wann kann das Bürgerbegehren in den Prozess der Bauleitplanung sinnvoll eingebracht werden.
Bürgerbeteiligung bedeutet auch, dass dieser Prozess seitens der Akteure transparent und durchschaubar gemacht wird. In der Praxis fühlen sich die Bürger oft überrumpelt, wenn bereits klar definierte Pläne, z.B. im Stadium eines Architekten-Wettbewerbs, vorliegen. Das baut gleich zu Beginn Angriffs- und Abwehrhaltungen auf, die eine gemeinsame, zielorientierte Zusammenarbeit erschweren.

Aus meiner Sicht gibt es 3 wichtige Ansatzpunkte, um diese Problematik zu entschärfen:

1.    Die Information „wie funktioniert städtebauliche Planung“
Dies muss den Beteiligten zu Beginn eines Verfahrens vermittelt werden.

Dass die Bauleitplanung, wie sie im Baugesetzbuch geregelt ist, aus 2 Arten besteht:
Dem Flächennutzungsplan, dieser regelt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet, indem er aufzeigt, welche Flächen einer baulichen Nutzung zugeführt werden oder welche unbebaut bleiben sollen.
www.nachbarschaftsverband-ulm.de/fnp.htm


Dem Bbauungsplan, dieser regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan

2.    Um, in speziellen Fällen größere komplexe Zusammenhänge zu verstehen, muss es den Bürgern möglich sein, Experten zu diesem Thema hinzuzuziehen. Dafür müssen von den Vorhabensträgern oder der Verwaltung Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es darf nicht sein, dass  der Bürger durch das  Expertenwissen der Akteure verunsichert wird.

3.    Beteiligung muss ernst gemeint sein. Es mus ganz deutlich klar gemacht werden, in wie weit eine Einflussnahme noch möglich ist
Um unguten Stimmungen und Enttäuschungen vorzubeugen, muss offen darüber gesprochen werden, was kann der Bürger mitentscheiden und was nicht.

 

Gerade in Zeiten von Innenentwicklung statt Außenentwicklung, von Reduzierung des Flächenverbrauches und verdichteten Wohnbebauungen in den Städten, sind wir auf eine gut funktionierende, ehrlich gemeinte Bürgerbeteiligung angewiesen.

Nur wenn diese Bebauungen zukünftig mit der Bürgerschaft gemeinsam angegangen werden, finden sie auch die nötige Akzeptanz.


Sonntag, 25. September 2011

Grüne stadtentwicklungspolitische Ziele

Von annetteweinreich, 15:01

Welche Grundsätze legen wir, bei der Bewertung einer neuen Bebauung, als Masstab für eine Beurteilung fest?
Aufgrund der vielfachen Beschwerden bei den letzten Bauvorhaben in Ulm, ist es uns wichtig, unsere übergeordnete Zielrichtung den Bürgern zu vermitteln, um somit auch mehr Akzeptanz für unsere Entscheidungen in den einzelnen Fällen zu bekommen.

Unser Hauptanliegen ist dabei ganz klar und einfach:

Der Flächenverbrauch muss gestoppt werden!



unbebaute, unzersiedelte und unzerschnittene Fläche ist ein begrenztes Gut, jeder Verlust einer solchen Fläche bedeutet den, meist unwiderbringlichen, Verlust wichtiger ökologischer Ressourcen. Nicht nur dass die besiedelten, bebauten Flächen für eine ökologische Nutzung nicht mehr einsetzbar sind, auch erzeugen neue Wohn- und Gewerbegebiete auf dem platten Land mehr Verkehr und tragen somit zu einer höheren Umweltbelastung bei.
Auch ist es ein Trugschluss, dass es auf dem Land kostengünstiger sei. Die Kosten für die Infrastruktur, sowie deren Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung (Infrastrukturfolgekosten) sind nicht zu unterschätzen.



Der Durchschnitt des täglichen Flächenverbrauches liegt aktuell bei 104 ha/Tag.

Dabei hat die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2002 mit der "Nachhaltigkeitsstrategie" das Ziel festgehalten,
bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 ha/Tag zu reduzieren
.


Es gibt Alternativen zum Flächenverbrauch und diese gilt es zu nutzen, auch in Ulm.
Flächensparen bedeutet nicht automatisch, dass sich junge Familien nicht den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen dürfen, und ebensowenig , dass Unternehmen in Deutschland nicht mehr expandieren können.
Maßvolle  Nachverdichtung im Bestand, sowie die Nutzung von Brachflächen machen es möglich Bauvorhaben zu realisieren, ohne neue Flächen in Anspruch nehmen zu müssen. Man nennt so etwas im Fachchargon "Flächenkreislaufwirtschaft" oder "Flächenrecycling".
Beispiel:
Siedlungen der 1950er und 60er Jahre , aber auch die Quartiere mit Vorkriegsbebauungen, wurden oft sehr kocker bebaut, die Grundstücke nicht maximal ausgenutzt. Hier kann durch eine Ergänzung des Bestandes z.b. durch Schließung von Baulücken, oder Erhöhung der Geschosszahlen, eine intensivere Nutzung bewirkt werden.

Und hiermit sind wir bei unseren aktuellen - oft sehr umstrittenen - Baumassnahmen, wie "Türmle", Marchtaler Straße", "Mettlachweg" und in Zukunft sicherlich vielen Weiteren.

Wenn wir das Ziel, das wir uns selbst vorgegeben haben, ernsthaft erreichen wollen (30 ha/Tag), bleibt uns gar nichts anderes übrig, als diese Wohngebiete neu zu strukturieren. Wobei grundsätzlich die Frage des Erhaltes des Bestands zu klären ist, sowie der Bestandserhalt und dessen Ergänzung die, einer Neubebauung vorzuziehende Massnahme sein muss.

In den beiden Fällen, bei denen aktuell in Ulm ein bestehendes Wohngebiet abgebrochen werden soll ("Türmle" und "Mettlachweg"), wurde befunden, dass die Substanz den statischen  Lasten einer Sanierung nicht mehr gewachsen sein würde, und es somit keine Alternative zum Abriss mehr gab.
Nun gut, dann muss aber auch der Weg frei für eine nachverdichtende Massnahme sein, sofern diese die ökologische und städtebauliche Funktionstüchtiigkeit der Stadtquartiere nicht beeinträchtigt.

Zitat aus dem Beschluss "Flächenverbrauch" der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 10.05.2011:

"Durch die Reuzierung von Flächenverbrauch und die Anwendung von Flächenrecycling wird nicht nur Fehlinvestitionen in Milliardenhöhe auf der "Grünen Wiese" vorgebeugt, sondern die Grundlage für eine kontinuierliche und zukunftsfähige Stadtmodernisierung geschaffen....
....Bei einer schrumpfenden Bevölkerung muss es die Perspektive sein, Stadtentwicklung im Rahmen der bestehenden Flächen zu realisieren."


Donnerstag, 08. September 2011

Kauf der LBBW-Wohnungen - tut sich was?

Von annetteweinreich, 12:29

Es ist doch alles etwas undurchsichtig, wenn man die unterschiedlichen Presseartikel durchstöbert. Aber Freiburg ist wohl bisher, außerhalb des "Baden-Württemberg-Konsortium" (ein Zusammenschluss dreier kommunaler Wohnungsbauunternehmen plus Stuttgart plus GWG), die einzige Kommune, die sich für den Kauf stark macht.

www.badische-zeitung.de/freiburg/800-lbbw-wohnungen-freiburg-soll-sich-beteiligen--49305745.html

Die Landesbank wird ihre Immobilien wohl nur als Ganzes veräußern und nicht in einzelne Pakete aufteilen. Daher ist es nicht ganz einfach, eine Möglichkeit zu finden, wie sich einzelne kommunale Wohnungsbaugesellschaften für die Wohnungen in Ihrer Stadt bewerben können.
Eine Möglichkeit hat sich aktuell wohl aufgetan - laut badischer Zeitung - nämlich dass sich die Städte in einer Art "Unterkonsortium" an dem künftigen Unternehmen beteiligen könnten, das die Wohnungen letztendlich erwirbt.

Was tut Ulm? Wäre das nicht ein Fall für UWS und Ulmer Heimstätte?

Was passieren kann, wenn die Wohnungen an Großinvestoren, wie z.B. die GAHFAH,  veräußert werden, kann man ganz in der Nähe, am Beispiel in Heidenheim verfolgen.
www.swp.de/ulm/nachrichten/wirtschaft/INTERVIEW-Negativ-Beispiel-Heidenheim;art4325,1089221

Bis Ende des Jahres sollen auf jeden Fall die Geschäfte abgeschlossen sein. Wollen wir hoffen, dass es Ulm gelingt die Wohnungen in kommunaler Hand zu behalten.....

Angehängte Dateien:
11_06_bawu776-konsortium.pdf 11_06_bawu776-konsortium.pdf (127 kb)

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Mittwoch, 07. September 2011

Wohnungsprivatisierung am Beispiel GAGFAH

Von annetteweinreich, 15:55

Hellhörig sind wir Anfang des Jahres bei der Milliardenklage der Stadt Dresden gegen den Immobilienkonzern GAGFAH de.wikipedia.org/wiki/GAGFAH geworden.
Nach Auffassung der Verwaltung hat das Unternehmen gegen eine Sozialcharta verstoßen, die 2006 bei der Übernahme des kommunalen Wohnungsunternehmens Woba ausgehandelt worden war.
Interessant zu wissen: Auch die GAGFAH war einmal eine gemeinnützige Gesellschaft, die Gemeinnützigkeit wurde dieser aber 1990 aberkannt.
Heute ist die GAGFAH im Besitz von rd. 155.000 Mietwohnungen, ist börsennotiert und hat Ihren Hauptsitz in Luxemburg.

In Heidenheim musste die GAGFAH- Arena im Februar 2011, aufgrund des schlechetn Images des Namens in Voith-Arena umgetauft werden.

http://www.fc-heidenheim.de/detailansicht/news/2011/februar/artikel/vom-albstadion-zur-voith-arena.html

Nun ist die GAGFAH beileibe kein soziales Wohnungsbauunternehmen, man kann dafür sehr gut an diesem Beispiel sehen was eine Privatisierung anrichten kann:
ttp://www.rp-online.de/wirtschaft/news/Gagfah-laesst-Haeuser-verkommen_aid_690215.html
Mieten werden erhöht, Sanierungen werden hinausgezögert, Nebenkostenabrechnungen werden undurchschaubar gehalten, die Wohnungen lässt man vergammeln......

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Montag, 05. September 2011

beginnen wir mal philosophisch.....

Von annetteweinreich, 13:07

Der sehr umstrittene (nationalsozialistische) deutsche Philosoph Martin Heidegger (1889 -1976)  de.wikipedia.org/wiki/Martin_Heidegger hielt 1951 einen Vortrag: "Bauen Wohnen Denken", worin er ausführt, dass jedes Bauwerk, sowohl als Einzelbauwerk als auch als Siedlung, eine Weltsicht ausdrückt und diese kommuniziert. Das jeweilige Verständnis vom gesellschaftlichen Zusammenleben wir durch die Architektur betoniert.
Gerade die Nazi-Architektur zeigt dieses ganz deutlich. Beispiele heute: Das Bundeskanzleramt (böse Zungen sagen die "Kanzlerwaschmaschine") in Berlin soll mit seinen großen Bögen Demokratie, Beteiligung und Offenheit ausdrücken, während das jüdische Museum in Berlin, von Daniel Liebeskind, mit seinen Zacken und Spitzen, den kleinen Fenstern und schiefen Böden von großer Angst und Misstrauen zeugt.

Für das "Sehen" und "Verstehen" der Zeichensprache der Architektur müssen die Sinne geschärft werden, nur so kann eine positive Einflussnahme entstehen.

Es kam die Frage auf: ist die Berliner Mauer Architektur?
www.fr-online.de/politik/spezials/zeitgeschichte/die-banalitaet-des-bauwerks/-/1477344/2744210/-/item/1/-/index.html
"Die Banalität des Bauwerks"


Sonntag, 04. September 2011

Einleitung

Von annetteweinreich, 16:54

Politik und Architektur
Architektur und Politik

In dieser Kategorie möchte ich versuchen, unter verschiedenen Gesichtspunkten die Wichtigkeit dieses Zusammenhangs zu erläutern.

Architektur ist ein Spiegel der jeweiligen Gesellschaft und ist in der Lage, auf ganz subtile Weise, Einfluss auf gesellschaftliche Entwicklungen in ihrem Umfeld zu nehmen.
Umgekehrt muss auch die politische Weichenstellung so vorgegeben werden, dass die Architektur nicht alleine dazu dient, sich selbst zu inszenieren.

Erst dann ist es möglich, kluge und vorausschauende Stadtplanung zu betreiben, die sozialer Verdrängung und Ausgrenzug vorbeugt.

In den folgenden Blogs werde ich versuchen, die verschiedenen politischen und sozialen Aspekte der Architektur herauszuarbeiten.

Um immer auf dem aktuellen Stand zu sein, bietet es sich an den Blog über den nebenstehenden RSS Feed zu abonnieren.
Darüber hinaus freue ich mich auch über Anregungen und Kommentare zu diesem Thema.

   W
eitere Einträge finden Sie rechts unter der Rubrik: Politik und Architektur  

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Mittwoch, 31. August 2011

Die Privatisierung staatlicher Wohnungen muss verhindert werden

Von annetteweinreich, 19:15

Die Landesbank Baden-Württemberg ist aktuell noch im Besitz von 20.000 Wohnungen, von denen sie sich aus wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorgaben trennen muss.

Im Fokus stehen hier die Wohnungen der LBBW in Ulm, mit rund 1.200 Wohnungen, die verkauft werden sollen. Um zu verhindern dass hier spekuliert wird und die Wohnungen an Großinvestoren verkauft werden, sollten dringend Vorschläge zur Steuerung der Verkäufe diskutiert werden. So könnte z.b. durch eine möglichst kleine Stückelung der Verkäufe erreicht werden, dass die Wohnungen nicht unter Wert verkauft werden können.

Grundsätzlich ist es allerdings am besten, wenn diese Wohnungen in öffentlicher Hand verbleiben und von den Kommunen, hier der Stadt Ulm, erworben werden. Die Kommunen hätten auch aus stadtplanerischer Sicht die Aufgabe, sich um diese Wohnungen zu bemühen. MieterInnenvorkaufsrechte mit entsprechenden ausreichenden Zeitvorläufen sind zu berücksichtigen. Um sich an einem entsprechenden Bieterverfahren zu beteiligen, haben verschiedene süddeutsche Städte eine Vereinbarung getroffen, ein leistungsfähiges Konsortium zu bilden:

www.ulm.de/politik_verwaltung/staedte_konsortium_will_lbbw_wohnungen_kaufen.87023.3076,3571.htm

Sollte dennoch an Privatinvestoren verkauft werden, gilt es zu verhindern, dass soziale Vorgaben über Mindestinstandsetzungen und Miethöhen durch Weiterverkäufe ausgehebelt werden.

Die neue Landesregierung will den Kauf der LBBW-Wohnungen über Konsortien unterstützen
http://www.ad-hoc-news.de/spd-will-kauf-von-lbbw-wohnungen-ueber-konsortium--/de/News/21865779

Inzwischen wurde der Verkauf der Wohnungen gestartet. www.ad-hoc-news.de/lbbw-startet-verkauf-der-immobilientochter--/de/News/22281443
Zu den bereits bekannten Konsortien aus Städten und städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die erklärt haben, die LBBW-Immobilien kaufen zu wollen, haben ebenfalls mindestens fünf private Gesellschaften ihr Interesse bekundet.

Es könnte sich eine Bieterschlacht mit offenem Ende abzeichnen. Bei den Tendenzen des aktuellen Immobilienmarkts in Ulm mag man sich gar nicht ausmalen, wohin das führen könnte: das Geschachere treibt Kosten hoch - diese werden auf Mieten umgelegt - gerade einkommensschwächere UlmerInnen leiden. Negative Beispiele gibt es zur Genüge.

Seit klar ist, dass diese Wohnungen verkauft werden müssen, haben wir uns immer vehement für den Erwerb eingesetzt !

www.haufe.de/immobilien/newsDetails

www.mieterbund-bw.de/pmansicht_bw.html

Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes:
»Wir sollten den Mut haben, die Wohnungen nicht ungezügelt den Kräften des Marktes zu überlassen. Rechtlich und politisch Wohnungen auch als Sozialgut zu begreifen und zu bewirtschaften, hat sich in Deutschland bewährt. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, warum diese erfolgreiche Grundlage des Wohnstandortes Deutschland durch eine umfassende Ökonomisierung der Wohnungsmärkte abgelöst werden sollte.«



Dienstag, 30. August 2011

Warum regulierend in den Wohnungsmarkt eingegriffen werden muss

Von annetteweinreich, 15:21

Probleme im sozialen Wohnungsbau entstehen u.a. auch durch sozialraumspezifische Unterschiede der Wohnsituation zwischen guten Wohnvierteln, und Stadtteilen mit strukturellen Problemen. Manche Vermieter in angesagten Statdtteilen sanieren ihre Wohngebäude nicht, weil sie auch für nicht sanierten Wohnraum hohe Mieten kassieren können. Hausbesitzer in anderen Vierteln haben dagegen das Problem, dass höhere Mieten bei saniertem Wohnraum nur teilweise am Markt durchsetzbar sind.

Die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2012 lassen befürchten, dass die Bundesmittel für die Städtebauförderung von derzeit 455 MIO Euro stark gekürzt werden sollen. Dabei ist die Städtebauförderung, gerade im Hinblick auf die o.g. Problemlagen unentbehrlich, um benachteiligte Stadtteile zu stabilisieren, oder familien- und altengrecht umzubauen.

Zugegeben, wir in Ulm haben noch nicht die extremen Brennpunkte, wie sie in Großstädten oft üblich sind, jedoch gibt es durchaus, über alle Stadtteile verteilt, Quartiere, die zu Problemgebieten durch Vernachlässigung auswachsen können. Und das ganz besonders auch dadurch, dass die restlichen Stadtquartiere immer gefragter werden. Jede Baumaßnahme der letzten Jahre in Ulm hat zu einer Aufwertung der umliegenden Grundstücke geführt. Die Spirale ging stetig nach oben und verdrängt die Geringverdiener an die Periferie. Ulm hat große  Probleme dabei, den  Zuwandernden ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Sozialwohnungen hat sich drastisch verringert. (s.Türmle)
http://www.uws-ulm.de/news_details.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=22&cHash=1dd585bc3b30499d9b35e8cfa505c5f6
Hier muss die Stadt versuchen gegenzusteuern, indem sie sich ambitionierte Ziele bei der Schaffung von neuem günstigem Wohnraum setzt, wie z.B. eine Quote für sozialen Wohraum, auch bei privat finanzierten Projekten.

Die Privatisierung staatlicher Wohnungen muss verhindert werden - dazu mehr im nächsten blog.


Sonntag, 21. August 2011

WOHNUNGSBAUDEBATTE Redebeitrag Annette Weinreich

Von annetteweinreich, 12:58

Eine besonders eindrückliche Tabelle wurde uns beim Sachvortrag gezeigt, worin es um die Wegzüge aufgrund des Preisniveaus im Ulm ging.
Nicht nur Demographie, sondern auch sozial gerechte Bodennutzung muss heute das Thema sein. In der Stuttgarter Erklärung zum deutschen Städtebautag wird festgehalten, dass „Bodennutzung, Energieversorgung, Verkehr, Städtebau und soziale Aspekte nicht nur fachlich sektoral, sondern ganzheitlich betrachtet werden“ müssen.

In Bezug auf den Wohnungsbau gibt es dazu 3 Schwerpunktthemen:

1. Ganzheitlich bedeutet auch, dass zukünftiger Wohnraum unter sozialgerechten Gesichtspunkten geschaffen werden muss. So genannte „Sickereffekte“ – Umzugsketten, die durch Wohnungsneubau ausgelöst werden - müssen unter allen Umständen vermieden werden, um das gewachsene soziale Gefüge zu erhalten. In Anlehnung an das Suttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) könnte die Stadt Ulm ein Instrumentarium entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen: So könnte z.B. in allen Baugebeiten, wenn neues Planungsrecht zugunsten einer höherwertigen Nutzung (Verdichtung) geschaffen wird, 20% der Wohnungen für die, eigens dafür aufzustellende, Ulmer Wohnbauförderung gesichert werden.
Diese 20% werden dann wiederum in 3 Programme eingeteilt:
- Bezahlbares privates Wohneigentum z.B. für Familien
- Mietwohnungen für mittlere Einkommen
- Allgemeine Sozialmietwohnraumförderung nach Landeswohnraumförderprogramm (Wohnberechtigungsschein)

Was wo erforderlich ist, sollte durch ein Sozialmanagement ermittelt werden, auf das ich im nächsten Punkt näher eingehen möchte.
Da es schon des öfteren schon den Einwand gab, sozial gebundene Wohnungen könnten nur errichtet werden wenn das Land BW dafür eine entsprechende zweckgebundene Förderung auflegt, verweise ich vorsorglich auf den §9 Absatz3 des Landeswohnraumförderungsgesetztes,
www.landesrecht-bw.de/jportal/
www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/124e/page/bsbawueprod.psml;jsessionid=28D37F6863176B88952E0212840E2825.jpb4
wonach es Gemeinden und Landkreisen unbenommen bleibt eine eigene Wohnraumdförderung zu betreiben. (Randbemerkung, für diejenigen die die Kosten scheuen...... Frankreich muss aktuell 30 Milliarden Euro investieren um seine verfehlte Stadtpolitik aufzufangen).
Subjektförderrung anstatt Objektförderung kann auch nicht die Lösung sein, da die Subjektförderung keine zusätzliche Durchmischung bringt, vor Allem nicht in Neubaugebieten.

2.
Die Wohnungspolitik darf nicht mehr nur eine „Investition in Steine“ sein. Vielmehr muss eine Gesamtstrategie entwickelt werden, wie der Bedarf in den jeweiligen Stadtteilen ermittelt und fortgeschrieben wird. Welchen Bedarf gilt es wo zu decken. Zielgruppen müssen definiert und in entsprechende Anforderungsprofile eingeteilt werden. Um diese Aufgabe umsetzen zu können muss ein Sozialmonitoringsystem aufgebaut werden.

3. Zu guter Letzt bleibt noch, dass diese ganzen Buvorhaben nachhaltig und für eine klimagerechte Stadt der Zukunft realisiert werden müssen.
Das heißt im Einzelnen:
- Ökologisch, im Sinne von Energieeffizienz, Verminderung von Flächeninanspruchnahmen, Nachverdichtung der locker bebauten Quartiere der 50er und 60er Jahre, Verbesserung des ÖPNV, Errichtung von Grünflächen oder aber auch Bereitstellen von Flächen für „urban gardening"
www.workstation-berlin.org/index.php
- Ökonomisch, im Sinne von Bewertung Gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus oder auch die Umnutzungsfähigkeiten der Gebäude
- Soziokulturell, im Sinne einer integrativen Stadtentwicklung zur Vermeidung von Konflikten.

Soweit mein Versuch ein sehr komplexes Thema in der Kürze zu vermitteln. Es wäre uns sehr wichtig, dass diese 3 Punkte weiterhin im Gespräch bleiben und gemeinsam, im Zuge der anstehenden Wohnbauprojekte, auch weiterentwickelt werden.

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