Länderbericht BaWü für die BAG Planen-Bauen-Wohnen

Von annetteweinreich, 10.12.2013, 11:19

Viele kleine und große Bausteine machen die GRÜNE Politik im Ländle auch - und gerade -  bei den Themen
Planen, Bauen und Wohnen
immer spürbarer.

Bei der Zusammenstellung habe ich 6 ! Ministeren "besucht".


PLANEN:



www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Strukturentwicklung_Laendlicher_Raum/21151.html

Minister Alexander Bonde


Für die Förderprogrammen für den ländlichen Raum wurden 13 Modellorte in 4 Regierungsbezirken ausgewählt, die die typischen Problemlagen aufweisen. Nachhaltige Siedlungsentwicklung, Zukunftsfähigkeit der Ortskerne und die Identifikation mit der eigenen Ortschaft sind nur ene kleine Auswahl der angestrebten Ziele.

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) wird ein Modellprojekt zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials (MELAP PLUS) durchgeführt.

MELAP PLUS begegnet dem nach wie vor hohen Flächenverbrauch und den sich verschärfenden Strukturproblemen vor allem im Ländlichen Raum. Anhand von modellhaften und übertragbaren Innenentwicklungsprojekten werden Vorgehensweisen entwickelt, die die Ortskerne beleben, ein attraktives Wohn- und Arbeitsumfeld mit ausreichenden Freiräumen schaffen und so die Ausweisung von neuen Wohngebieten vermeiden. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen. Die Ergebnisse des Modellprojekts werden anschließend veröffentlicht, damit andere Gemeinden diese als Arbeitshilfe für eine eigene zukunftsgerechte Innenentwicklung nutzen können.
Bis zum Jahr 2015 werden private, gewerbliche und kommunale Projekte aus Mitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum gefördert. Je nach Problemlage und Größe der Modellorte erhält jedes Modellprojekt Fördermittel zwischen 500.000 und 1,5 Millionen Euro.

Für uns auch interessant: Die Förderung von Investitionen in Gebäude, technische Anlagen, notwendige Infrastrukturmassnahmen einschl. Architektur- und Ingenieurleistungen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe.

Auch der Tourismus spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle:

Der Tourismus gilt weltweit als Wachstumssektor. Er ist in Baden-Württemberg ein wichtiger Wirtschaftszweig und trägt in bedeutendem Maße zu Einkommen, Beschäftigung und regionaler Entwicklung bei.
Mit dem Nachhaltigkeitscheck möchte die Landesregierung besucherstarke Tourismusdestinationen in ihrer nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Während des Zertifizierungsprozesses werden alle drei Aspekte der Nachhaltigkeit - ökonomisch, ökologisch und sozial - überprüft und ein Verbesserungsprogramm erarbeitet.
Radfahren, Gesundheit, Landschaft, Wandern ... sanfter Tourismus als Chance für viele Dörfer im ländlichen Raum.





stm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/


Eine Herkulesaufgabe hat sich die neue Landesregierung mit der Bürgerbeteiligung vorgenommen. Mit dieser Aufgabe wird weitgehendst Neuland betreten, es ist ein Prozess, der sicher im weiteren Verlauf immer weiterentwicklet werden muss.
Die Landesregierung möchte mehr Bürgerbeteiligung auf allen Entscheidungsebenen. Um dies zu gewährleisten, wurde Gisela Erler in das Amt der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung berufen.

Ein großer Meilenstein ist die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren.
Diese Vorschrift gilt für Planfeststellungsverfahren, Genehmigungsverfahren nach §10 Bundesimmissionsschutzgesetz, bei denen das Land als Vorhabnsträger fungiert und für Vorhaben im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung. Diese Vorhaben müssen eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, eine nicht förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und ein Beteiligungsscoping (Meinungsaustausch) erfüllen.


Es wurde außerdem das Beteiligungsportal Baden-Württemberg eingerichtet.



BAUEN:


Die Förderung des Klimaschutzes ist Ziel eines Gesetzentwurfs zur Änderung des baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetzes, das die Landesregierung in den Landtag eingebracht hat. Zuvor hatten Verbände, Organisationen, Bürgerinnen und Bürger unter anderem über das Beteiligungsportal der Landesregierung zu dem Entwurf Stellung genommen.

Dabei geht es darum, dass unmittelbar an einer Grundstücksgrenze stehende Häuser ebenfalls nachträglich gedämmt werden können und die Grundstücksgrenze dabei überbaut werden darf. Resultat aus der Anhörung war, dass die Obergrenze von 30 cm auf 25 cm reduziert wurde. Durch die höhere Effizienz der Materialien heute macht das auch durchaus Sinn.

Außerdem soll u.a. auch bei der Anpflanzung von großen Bäumen größere Abstände eingehalten werden, um Verschattungen zu verhindern.




www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/101784/
Minister Franz Untersteller
Sehr spannend ist unter vielen anderen Arbeiten aus diesem Ministerium die Contracting-Offensive Baden-Württemberg:

So soll z.B. eine Kommunikationsoffensive "Energie Contracting" auf Landesebene gestartet werden verbunden mit Qualifizierungsinitiativen, Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogrammen. Die Genehmigungspflicht für kommunale Contracting-Programme soll aufgehoben und die Energetische Modernisierung auf Quartiersebene soll gestärkt werden. Dafür gibt es dann Handreichungen für die Umsetzung.
Bausteine:


Siehe auch:  Rolle der Architekten und Ingenieure in unterschiedlichen Geschäftsmodellen, Kooperationsmöglichkeiten

und: Förderprogramme für Hausbesitzer















mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/

Minister Winfried Hermann
und
Staatssekretärin Gisela Splett MdL

In diesem Ministerium werden die meisten Bau- und Stadtentwicklungsthemen bearbeitet. Siehe: mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planen-bauen/

auf die folgenden 3 Schwerpunkte möchte ich in diesem Bericht eingehen:

1. Änderung LBO:
In der geplanten neuen Landesbauordnung wird das Kenntnisgabeverfahren eingeschränkt, die Nutzung regenerativer Energien und des Baustoffes Holz erleichtert, die Regelungen für Fahrrad- und KfZ-Stellplätze sowie zur Barrierefreiheit verändert uvm. Weitere Informationen finden Sie auf dem Beteiligungsportal des Landes. Die Regelungen werden voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten.
Für die PlanerInnen in den Städten ist u.a. besonders interessant, dass die Gemeinde durch Ortsbaurecht auch weniger als EINEN baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplatz pro Wohnung vorschreiben können.

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der beabsichtigten Novellierung der Landesbauordnung Baden - Württemberg (LBO)


2. Förderung von Lärmschutzmaßnahmen in Kommunen:
Vom kommenden Jahr an sollen erstmals Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straße bezuschusst werden.
Lärmschutzwände, lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder der Einbau von Lärmschutzfenstern können aus Mitteln des sogenannten Entflechtungsgesetzes mit 50% gefördert werden.

3. Flächenmanagement
Der Umweltplan Baden-Württemberg und der aktuelle Landesentwicklungsplan setzen sich die Reduzierung des Flächenverbrauchs zum Ziel, um die dringend notwendige Trendwende in der Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich und damit dem Verlust von Böden und ihrer Funktionen sowie intakter Landschaften zu erreichen.
Der hohe Flächenverbrauch ist nach wie vor eines der größten aktuellen Umweltprobleme.
Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und
langfristig zu stoppen. Dies kann unter anderem mit einem intelligenten Flächenmanagement - dem haushalterischen und sparsamen Umgang mit Fläche - erreicht werden.
Dafür gibt es in Baden-Württemberg seit vielen Jahren zahlreiche Aktivitäten.

Flächen gewinnen, Innenentwicklung, Bauflächenbedarfsnachweise, Baulücken schließen


WOHNEN:


Seit 2012 wird die Landeswohnraumföredrung überarbeitet.
Die wesentlichen Veränderungen zur vorhergehenden Landeswohnraumförderung der schwarz-gelben Regierung sind:


- Die Mittel wurden von rd. 40 Mio auf rd. 63 Mio erhöht, wobei allein 40 Mio der Mietwohnraumförderung zur Verfügung stehen. (Zum Vergleich dazu, Bayern stellt 260 Mio € zur Verfügung)
- Das Verhältnis von gefördertem Mietwohnraum zu gefördertem Wohneigentum wurde zugunsten des Mietwohnraums verändert.
- Der Schwerpunkt soll weiterhin auf die energetische Sanierung gesetzt werden. Die Finanzierung für Energetische Sanierungen für Eigentümergemeinschaften wurde erleichtert. Das Land übernimmt jetzt die Kreditbürgschaft, da dies für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bisher nur möglich war, wenn jeder Einzelne einen Kreditantrag gestellt hat. (Bericht Stuttgarter Zeitung)  Siehe auch mein Eintrag vom Januar 2013: Energetische Sanierung für Eigentümergemeinschaften
- Neubau und Gebrauchtwerwerb wurden bei den Förderbedingungen gleichgestellt (Flächensparen).

Etwas problematisch war aus meiner Sicht die Verfahrensweise bezüglich der "Gewährung von Beihilfen" (Zuschussförderung, da Zinsvergünstigungen aktuell keinen großen Anreiz darstellen). Meine Wahrnehmung von außen war, dass die Minisetrialbürokratie der alten Regierung zugeschlagen hat und dadurch der umständliche Weg über die Europäische Kommission erforderlich war. Dies führte zu erheblichen Zeitverzögerungen, was die Wohnungsbaugesellschaften mit ihren anstehenden Projekten sehr ausbremste. Meine Anregung doch auf das bayerische Modell der "durchgereichten Zuschussförderung" (
Der Mieter der so geförderten Wohnung erhält einen Zuschuss, der den Unterschiedsbetrag zwischen der Erstvermietungsmiete und der für ihn nach seinem Einkommen zumutbaren Miete ausgleicht)  zurückzugreifen - man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden - wurde nicht beherzigt.


Siehe u.a. dazu meine Bewertung der Wohnbauförderung 2012 vom November 2011.
Ebenso vom August 2012: Wohnen, eine Aufgabe von Bund, Land und Kommune.
Bewertung der Kritik der Verbände der Wohnungsbaugesellschaften zur "teuren" energetischen Sanierung.

Angehängte Dateien:
rolle_der_architekten_und_ingenieure_in_unterschiedlichen_geschaeftsmodellen_kooperationsmoeglichkeiten.pdf rolle_der_architekten_und_ingenieure_in_unterschiedlichen_geschaeftsmodellen_kooperationsmoeglichkeiten.pdf (9 kb)

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