Hurra, die Mietpreisbremse ist da ....

Von annetteweinreich, 24.09.2014, 10:38

oder was davon übrig geblieben ist...




Spur:
- Bei einem Mieterwechsel darf die Miete nur um maximal 10% erhöht werden.

- Die Mieten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens 10% übersteigen


Bremse:
- gilt nur in ausgewählten Gebieten (Nach Inkrafttreten haben die Länder 5 Jahre Zeit die Gebiete festzulegen)

- gilt nicht für Neubauten und Wohnungen, die nach einer "umfassenden" (was immer das ist) Sanierung wieder neu vermietet werden

- Verstöße werden noch nicht sanktioniert, lediglich die Mieter können eine Rüge einlegen und die zu viel gezahlte Miete wieder zurückfordern - was in der Praxis kaum umsetzbar ist

- Die Bremse gilt nur für 5 Jahre


Aquaplaning:
CDU-Populismus pur:
erst die Mietpreisbremse im Bundestagswahlkampf von Grünen und SPD abkupfern um sie dann so zu verwässern, dass aber auch jeder Spekulant seine Schlupflöcher finden wird.


fail!
Siebenkotten (DMB):

„Mietpreisbremse und Bestellerprinzip müssen jetzt so schnell wie möglich realisiert werden. Die von der Bundesregierung vorgesehene Aufweichung der Mietpreisbremse beim Wohnungsneubau ist überflüssig. Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz muss so ausgestaltet werden, dass die Wuchervorschrift für die Praxis wieder anwendbar ist. Wucherforderungen von Vermietern müssen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Vermieter müssen verpflichtet sein, überhöhte Mieten zurückzuzahlen.“


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