Du befindest dich in der Kategorie: Planen Bauen Wohnen

Mittwoch, 24. September 2014

Hurra, die Mietpreisbremse ist da ....

Von annetteweinreich, 10:38

oder was davon übrig geblieben ist...




Spur:
- Bei einem Mieterwechsel darf die Miete nur um maximal 10% erhöht werden.

- Die Mieten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens 10% übersteigen


Bremse:
- gilt nur in ausgewählten Gebieten (Nach Inkrafttreten haben die Länder 5 Jahre Zeit die Gebiete festzulegen)

- gilt nicht für Neubauten und Wohnungen, die nach einer "umfassenden" (was immer das ist) Sanierung wieder neu vermietet werden

- Verstöße werden noch nicht sanktioniert, lediglich die Mieter können eine Rüge einlegen und die zu viel gezahlte Miete wieder zurückfordern - was in der Praxis kaum umsetzbar ist

- Die Bremse gilt nur für 5 Jahre


Aquaplaning:
CDU-Populismus pur:
erst die Mietpreisbremse im Bundestagswahlkampf von Grünen und SPD abkupfern um sie dann so zu verwässern, dass aber auch jeder Spekulant seine Schlupflöcher finden wird.


fail!
Siebenkotten (DMB):

„Mietpreisbremse und Bestellerprinzip müssen jetzt so schnell wie möglich realisiert werden. Die von der Bundesregierung vorgesehene Aufweichung der Mietpreisbremse beim Wohnungsneubau ist überflüssig. Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz muss so ausgestaltet werden, dass die Wuchervorschrift für die Praxis wieder anwendbar ist. Wucherforderungen von Vermietern müssen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Vermieter müssen verpflichtet sein, überhöhte Mieten zurückzuzahlen.“


Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.