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Kulturelle Zeischennutzung - Denkfabrik in Geislingen
Rauminstallation im "Magirus 117" Ulm, 30.03. -19.05.1985
16.10.2014
Es war wahrlich eine Denkfabrik, eine tolle Idee ist entstanden.
Mal sehen, was aus dem Geislinger leerstehenden Hallenbad wird ....
Aus leer stehenden Gewerbeimmobilien können ohne große Kosten künstlerische Zentren auf Zeit werden, von denen alle profitieren, wenn Künstler, Eigentümer und städtische Verwaltung an einem Strang ziehen – so die Ansicht von Annette Weinreich, Architektin und Ulmer Stadträtin, die auf Einladung des Ortsverbands der Grünen im Helfensteiner Land in der Altenstädter Glück-Auf-Gaststätte referierte.
Dreißig Jahre Erfahrungen zur künstlerischen Zwischennutzung von Immobilien in Ulm ließ Annette Weinreich mit Fotografien und Geschichten Revue passieren: Beginnend mit „Magirus 117“, einer Ausstellung mit Künstlern aus aller Welt in der Halle 117 der Firma Magirus 1985, über Projekte in den Räumen u.a. einer ehemaligen Pferdemetzgerei (heute ein Drogeriemarkt), eines Großhändlers für Heizungsbedarf (Daiber Areal), der Kronenapotheke, Teilen des universum centers, bis hin zu ihrem eigenen „Baby“, der von Weinrich mit initiierten „Kulturfahrschule KuFa“: 2012 fanden im Gebäudekomplex am Ehinger Tor Ausstellungen, Ateliers, Proberäume und Cafés auf 4000 Quadratmetern eine Heimat für zwei Jahre.
Für den Erfolg solcher Projekte sei entscheidend, so Weinreich, dass Künstler, Eigentümer und Verwaltung vertrauensvoll zusammenarbeiteten. Ein Signal der Kommune, derartiges zu unterstützen, sei als Initialzündung hilfreich, entscheidend sei aber die künstlerische Leitung: „Es genügt nicht, zu sagen: ‚Geht mal rein, und seid kreativ!‘ Es spielt schon eine Rolle, wer was wie macht.“ Ideal sei es, wenn jemand die Rolle eines Kurators übernehmen und sowohl künstlerisch als auch organisatorisch federführend sein könne.
Es gebe meist genügend Immobilien, die über Monate oder Jahre leer stünden, bevor sie kommerziell weitergenutzt werden könnten, und die Eigentümer und Investoren stünden auch häufig einer künstlerischen Zwischennutzung aufgeschlossen gegenüber. Sie befürchteten allerdings oft Vandalismus und juristische Scherereien im Anschluss der vereinbarten Nutzungszeit. Dem könne aber leicht durch entsprechende Vertragsklauseln begegnet werden, etwa durch Schiedsgerichtsvereinbarungen, die langwierige Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld verhinderten.
Die Vorteile einer Zwischennutzung seien für die Eigentümer und die Gemeinde immens: Durch die öffentliche Aufmerksamkeit erführe das Objekt eine enorme Aufwertung, was auch der Akzeptanz der nachfolgenden Nutzung zugutekäme. Darüber hinaus verhindere eine gut organisierte Zwischennutzung die Verwahrlosung, die leer stehenden Gebäuden gerade im Innenstadtbereich immer drohe. Finanziell dürften sich die Eigentümer allerdings nicht allzu viel versprechen, und an unrealistischen Mietforderungen sei schon manches Projekt gescheitert. Schon allein die laufenden Kosten etwa für Strom und Wasser stellten für Künstler eine große Herausforderung dar, weswegen es auch wichtig sei, ihnen Einnahmen aus der Nutzung zu ermöglichen, etwa über Gastronomie oder Eintrittsgelder für Veranstaltungen.
In der anschließenden Diskussion verwies GAL-Stadtrat Bernhard Lehle auf die guten Erfahrungen, die man in Geislingen in der Zusammenarbeit Engagierter mit der Stadtverwaltung gemacht habe, etwa bei der Weiternutzung des Schlachthofs. Die Aussicht, dass das Geislinger Hallenbad im Notzental über Jahre hinweg weitgehend ungenützt sein werde, begeisterte Annette Weinreich geradezu. Für den Fall, dass keine Geislinger Künstler dafür Interesse zeigen sollten, fragte sie schon mal an: „Soll ich mal ein paar Ulmer darauf loslassen?“
SWP 21.10.14 Kulturzentren statt Leerstände
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