WOHNUNGSBAUDEBATTE Redebeitrag Annette Weinreich

Von annetteweinreich, 21.08.2011, 12:58

Eine besonders eindrückliche Tabelle wurde uns beim Sachvortrag gezeigt, worin es um die Wegzüge aufgrund des Preisniveaus im Ulm ging.
Nicht nur Demographie, sondern auch sozial gerechte Bodennutzung muss heute das Thema sein. In der Stuttgarter Erklärung zum deutschen Städtebautag wird festgehalten, dass „Bodennutzung, Energieversorgung, Verkehr, Städtebau und soziale Aspekte nicht nur fachlich sektoral, sondern ganzheitlich betrachtet werden“ müssen.

In Bezug auf den Wohnungsbau gibt es dazu 3 Schwerpunktthemen:

1. Ganzheitlich bedeutet auch, dass zukünftiger Wohnraum unter sozialgerechten Gesichtspunkten geschaffen werden muss. So genannte „Sickereffekte“ – Umzugsketten, die durch Wohnungsneubau ausgelöst werden - müssen unter allen Umständen vermieden werden, um das gewachsene soziale Gefüge zu erhalten. In Anlehnung an das Suttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) könnte die Stadt Ulm ein Instrumentarium entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen: So könnte z.B. in allen Baugebeiten, wenn neues Planungsrecht zugunsten einer höherwertigen Nutzung (Verdichtung) geschaffen wird, 20% der Wohnungen für die, eigens dafür aufzustellende, Ulmer Wohnbauförderung gesichert werden.
Diese 20% werden dann wiederum in 3 Programme eingeteilt:
- Bezahlbares privates Wohneigentum z.B. für Familien
- Mietwohnungen für mittlere Einkommen
- Allgemeine Sozialmietwohnraumförderung nach Landeswohnraumförderprogramm (Wohnberechtigungsschein)

Was wo erforderlich ist, sollte durch ein Sozialmanagement ermittelt werden, auf das ich im nächsten Punkt näher eingehen möchte.
Da es schon des öfteren schon den Einwand gab, sozial gebundene Wohnungen könnten nur errichtet werden wenn das Land BW dafür eine entsprechende zweckgebundene Förderung auflegt, verweise ich vorsorglich auf den §9 Absatz3 des Landeswohnraumförderungsgesetztes,
www.landesrecht-bw.de/jportal/
www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/124e/page/bsbawueprod.psml;jsessionid=28D37F6863176B88952E0212840E2825.jpb4
wonach es Gemeinden und Landkreisen unbenommen bleibt eine eigene Wohnraumdförderung zu betreiben. (Randbemerkung, für diejenigen die die Kosten scheuen...... Frankreich muss aktuell 30 Milliarden Euro investieren um seine verfehlte Stadtpolitik aufzufangen).
Subjektförderrung anstatt Objektförderung kann auch nicht die Lösung sein, da die Subjektförderung keine zusätzliche Durchmischung bringt, vor Allem nicht in Neubaugebieten.

2.
Die Wohnungspolitik darf nicht mehr nur eine „Investition in Steine“ sein. Vielmehr muss eine Gesamtstrategie entwickelt werden, wie der Bedarf in den jeweiligen Stadtteilen ermittelt und fortgeschrieben wird. Welchen Bedarf gilt es wo zu decken. Zielgruppen müssen definiert und in entsprechende Anforderungsprofile eingeteilt werden. Um diese Aufgabe umsetzen zu können muss ein Sozialmonitoringsystem aufgebaut werden.

3. Zu guter Letzt bleibt noch, dass diese ganzen Buvorhaben nachhaltig und für eine klimagerechte Stadt der Zukunft realisiert werden müssen.
Das heißt im Einzelnen:
- Ökologisch, im Sinne von Energieeffizienz, Verminderung von Flächeninanspruchnahmen, Nachverdichtung der locker bebauten Quartiere der 50er und 60er Jahre, Verbesserung des ÖPNV, Errichtung von Grünflächen oder aber auch Bereitstellen von Flächen für „urban gardening"
www.workstation-berlin.org/index.php
- Ökonomisch, im Sinne von Bewertung Gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus oder auch die Umnutzungsfähigkeiten der Gebäude
- Soziokulturell, im Sinne einer integrativen Stadtentwicklung zur Vermeidung von Konflikten.

Soweit mein Versuch ein sehr komplexes Thema in der Kürze zu vermitteln. Es wäre uns sehr wichtig, dass diese 3 Punkte weiterhin im Gespräch bleiben und gemeinsam, im Zuge der anstehenden Wohnbauprojekte, auch weiterentwickelt werden.

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