Bürgerbeteiligung im Planungsprozess

Von annetteweinreich, 06.10.2011, 12:17

Der Planungsprozess, also der Weg von der Idee bis zum gebauten Objekt  ist in Deutschland ein äußerst komplexer Vorgang. Das macht die Bürgerbeteiligung, oft auch gewollt, sehr undurchschaubar für Nicht-Fachleute.
Wer kann denn schon einen Bebauungsplan lesen und verstehen?


Wer weiss, welche Planungsprozesse bis zur Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sind?

Und vor Allem, wie und wann kann das Bürgerbegehren in den Prozess der Bauleitplanung sinnvoll eingebracht werden.
Bürgerbeteiligung bedeutet auch, dass dieser Prozess seitens der Akteure transparent und durchschaubar gemacht wird. In der Praxis fühlen sich die Bürger oft überrumpelt, wenn bereits klar definierte Pläne, z.B. im Stadium eines Architekten-Wettbewerbs, vorliegen. Das baut gleich zu Beginn Angriffs- und Abwehrhaltungen auf, die eine gemeinsame, zielorientierte Zusammenarbeit erschweren.

Aus meiner Sicht gibt es 3 wichtige Ansatzpunkte, um diese Problematik zu entschärfen:

1.    Die Information „wie funktioniert städtebauliche Planung“
Dies muss den Beteiligten zu Beginn eines Verfahrens vermittelt werden.

Dass die Bauleitplanung, wie sie im Baugesetzbuch geregelt ist, aus 2 Arten besteht:
Dem Flächennutzungsplan, dieser regelt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet, indem er aufzeigt, welche Flächen einer baulichen Nutzung zugeführt werden oder welche unbebaut bleiben sollen.
www.nachbarschaftsverband-ulm.de/fnp.htm


Dem Bbauungsplan, dieser regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan

2.    Um, in speziellen Fällen größere komplexe Zusammenhänge zu verstehen, muss es den Bürgern möglich sein, Experten zu diesem Thema hinzuzuziehen. Dafür müssen von den Vorhabensträgern oder der Verwaltung Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es darf nicht sein, dass  der Bürger durch das  Expertenwissen der Akteure verunsichert wird.

3.    Beteiligung muss ernst gemeint sein. Es mus ganz deutlich klar gemacht werden, in wie weit eine Einflussnahme noch möglich ist
Um unguten Stimmungen und Enttäuschungen vorzubeugen, muss offen darüber gesprochen werden, was kann der Bürger mitentscheiden und was nicht.

 

Gerade in Zeiten von Innenentwicklung statt Außenentwicklung, von Reduzierung des Flächenverbrauches und verdichteten Wohnbebauungen in den Städten, sind wir auf eine gut funktionierende, ehrlich gemeinte Bürgerbeteiligung angewiesen.

Nur wenn diese Bebauungen zukünftig mit der Bürgerschaft gemeinsam angegangen werden, finden sie auch die nötige Akzeptanz.


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