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Samstag, 09. Juni 2012

Über Sanierungsgebiete

Von annetteweinreich, 14:38

Was bedeutet eigentlich „Sanierungsgebiet“ ?

 

Ein Sanierungsgebiet wird förmlich festgelegt und ist genau begrenzt. Es sind Fristen festgelegt, in denen die Sanierung durchgeführt werden soll. Eine Frist von 15 Jahren sollte nicht überschritten werden.

 

Es gibt 2 verschiedene Verfahren:

 

 

·      das umfassende (klassische) Sanierungsverfahren, das zumeist Anwendung findet

 

Das umfassenden Sanierungsverfahren gem. §§ 152ff BauGB hat einen bodenpolitische Grund. Durch die Sanierung sollen erhebliche Verbesserungen im Gebiet stattfinden.

Die in Aussicht stehenden Bodenwertsteigerungen werden nach der Durchführung der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme von der Gemeinde als Ausgleichsbeträge abgeschöpft.

Es werden dann jedoch keine Erschließungsbeiträge erhoben.

 

 

·      das vereinfachte Sanierungsverfahren.

 

Das vereinfachte Sanierungsverfahren darf gem. § 142 Abs. 4 BauGB nur durchgeführt werden wenn keine oder nur sehr geringe Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind.

 

In diesem Fall können auch nur Erschließungsbeiträge gemäß dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) von den Straßenanliegern bei einer neuen Straße oder einer wesentlichen Aufwertung der Straße erhoben werden.

 

 

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen können durch die Städtebauförderung unterstützt werden.

Die Gemeinden erhalten Städtebaufördermittel durch ihre Bundesländer (Landesprogramme). Die Länder erhalten vom Bund Zuschüsse zu ihren Programmen.

 

 

Private Bauherren können bei den Gemeinden für ihre unrentierlichen Kosten eine Förderung als Zuschuss oder Darlehen erhalten. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung.

 

 

Bestimmte Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie der Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten können erhöht steuerlich abgesetzt werden.

 

 

 

Welche Sanierungsgebiete gab und gibt es in Ulm?

 

Die vielfältigen städtebaulichen und sozialräumlichen Aufgaben, vom Konzept bis zum Bauvorhaben, werden in Ulm planerisch, architektonisch und fördertechnisch von der Tochtergesellschaft der Stadt Ulm, der Sanierungstreuhand, betreut.

(1977 gegründet, Treuhänder und Dienstleister der Stadt Ulm)

 

Abgeschlossene Gebiete

                                       Ulm - Auf dem Kreuz

                                       Ulm - Stadtmitte/Münster

                                       Ulm - Söflingen/Klosterhof

                                       Ulm - Söflingen-Ortskern

                                       Ulm - Weststadt-Soziale Stadt

                                       Ulm - Wiblingen-Ortskern

                                       Lonsee-Ortskern II

 

 

 

Aktuelle Gebiete

                                       Ulm - Weststadt II

                                       Ulm - Dichterviertel

                                       Ulm - Magirus II

                                       Ulm - Oberer Kuhberg

                                       Ehingen III - Untere Stadt

                                       Beimerstetten - Ortskern

 

 

Das Sanierungsgebiet "Weststadt-Soziale Stadt" war und ist flächenmäßig das größte Sanierungsgebiet der Stadt Ulm.

 

Wobei das Förderprogramm „Soziale Stadt“ Ende 2010 aufgehoben wurde. Mit diesem Programm wurden auch etliche Soziale Projekte gefördert, während heute leider lediglich noch  in die „hardware“ investiert wird.

Dies ist eine Einschränkung, die wir der aktuellen Bundespolitik zu verdanken haben. Und sehr bedauern.

Das Städtebauförderungsprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Länder wurde im Jahr 1999 mit dem Ziel gestartet, die „Abwärtsspirale“ in benachteiligten Stadtteilen aufzuhalten und die Lebensbedingungen vor Ort umfassend zu verbessern.

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